Das Zinsniveau von Verbraucherkrediten, Baufinanzierungen und Immobiliendarlehen verändert sich von Jahr zu Jahr. Momentan bewegt es sich auf einem historisch niedrigen Stand. Die europäische Zentralbank hat erst vor einigen Tagen den Leitzins nochmals gesenkt. Viele Immobilienbesitzer die vor einigen Jahren ein Immobiliendarlehen zu 4 bis 6% Zinsen p.a. abgeschlossen haben ärgern sich heute. Denn heute bekommt man dasselbe Darlehen zu einem Zinssatz von 2 bis 3% p.a.
Der einfachste Weg wäre eine Umschuldung. Allerdings verlangen die Banken bei einer vorzeitigen Ablöse des Kredits (sei es durch Verkauf der Immobilie oder Umschuldung zu günstigeren Zinskonditionen) eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann in einigen Fällen weit über 20.000 € liegen. Die Verbraucherzentralen sprechen von durchschnittlich ca. 20% der Restschuld. Nach dieser Faustformel würde die Vorfälligkeitsentschädigung für ein Darlehen mit einer Restschuld von 150.000 € bei ca. 30.000 € liegen. In diesen Fällen rechnet sich eine Umschuldung oft nicht mehr.
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Ihr Baudarlehen kostenlos prüfen
Es gibt u.U. Möglichkeiten sein Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung umzuschulden. Lt. einer aktuellen Studie der Verbraucherzentralen beinhalten ca. 2/3 aller Immobiliendarlehensverträge unzureichende Widerrufsbelehrungen.
Der WDR berichtete in der Sendung „Aktuelle Stunde“ vom 12.11.2013 darüber, dass es sich in vielen Fällen lohnen kann seine Kredite, Baufinanzierungen und Immobiliendarlehen durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen.
Aufgrund einer unzureichenden Widerrufsbelehrung kann ein Darlehensvertrag u.U. widerrufen werden. Die Folgen für den Darlehensnehmer sind denkbar einfach. Sollte der Widerruf erfolgreich sein, so steht der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Um unseren Kunden und Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten, arbeiten wir speziell bei Widerrufen von Verbraucher – Kreditverträgen im Allgemeinen und insbesondere bei Widerrufen von Immobilienfinanzierungen mit ausgewählten Fachanwälten zusammen, die sich auf eine langjährige Erfahrung und bereits erzielte Erfolge berufen können.
Umschuldungen von Immobiliendarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind u.U. möglich. Sichern Sie sich günstige Zinsen und zahlen keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Es ist allerdings auch zu erwähnen, dass nicht jeder Darlehensvertrag widerrufbar ist. Sollte Ihr Immobiliendarlehensvertrag rechtlich in Ordnung sein und die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügen, ist ein Widerruf leider nicht möglich und die Bank kann eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Damit jeder Darlehensnehmer herausfinden kann, ob auch seine Immobilienfinanzierung eine unzureichende und somit widerrufbare Widerufsbelehrung enthält, bieten wir einen kostenlosen Service an:
Die von uns beauftragten Rechtsanwälte prüfen Ihre Baufinanzierung, Ihr Immobiliendarlehen und andere Kreditverträge kostenlos auf die Möglichkeit des Widerrufs.
Egal ob Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen oder müssen oder Sie einfach nur, durch eine Umschuldung, an günstigeren Zinsen partizipieren wollen. Eine kostenlose Überprüfung Ihrer Kredit- und Darlehensverträge lohnt sich immer.
Prozesskostenrisiko
Für den Fall, dass Ihre Baufinanzierung oder Ihr Immobiliendarlehen widerrufbar ist und Sie somit Ihr Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen oder umschulden können, müsste die laufende Finanzierung zunächst widerrufen werden.
In aller Regel würde eine bestehende Rechtsschutzversicherung das Prozesskostenrisiko übernehmen. Sollte allerdings keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, kann allein die Überprüfung der Finanzierungsverträge einige Hundert Euro kosten. Weiterhin müssen mehrere Tausend Euro Rechtsanwalts- und Gerichtskosten einkalkuliert werden. Sollte ein möglicher Gerichtsprozess anschließend verloren gehen, bleibt der Kreditnehmer auf diesen Kosten sitzen.
Selbst in den Fällen, in denen der Darlehensnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat, finden wir meistens eine Lösung.
Auf den richtigen Rechtsanwalt kommt es an
Bei Rechtsanwälten ist es ähnlich wie im Handwerk oder anderen Berufen. Nicht jeder kann alles. In jedem Berufszweig gibt es „Allrounder“ und Spezialisten. Bei einer Herzoperation geht man zu einem Herzchirurgen und nicht zu einem Allgemeinmediziner.
Die von uns beauftragten Rechtsanwälte sind ausnahmslos Spezialisten in ihren Fachgebieten. Gerade bei Widerrufen von Kreditverträgen, Immobiliendarlehen und Baufinanzierungen sowie im Bankenrecht allgemein geht es meistens um sehr viel Geld.
Eine gute Taktik führt oft zum Erfolg
Manchmal ist es gar nicht nötig seine Immobilienfinanzierung zu kündigen oder zu widerrufen um die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. In einigen Fällen sind die Banken sogar bereit ihren Kunden einen neuen Finanzierungsvertrag zu besseren Konditionen anzubieten. Das machen die Banken natürlich nicht freiwillig.
Mit der Gewissheit oder zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass eine Widerrufsbelehrung unzureichend ist oder sein könnte, kann ein guter Rechtsanwalt in die Verhandlung mit der Bank einsteigen. Sollte die Bank erkennen, dass die von ihr verwendete Widerrufsbelehrung unzureichend und somit angreifbar ist, kommt es in vielen Fällen dazu, dass die Bank ihren Kunden aus dem laufenden Vertrag entlässt, ihm keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und ihm einen neuen Vertrag zu besseren Zinskonditionen anbietet.
Fazit
Umschuldung und Kreditkündigung sind u.U. auch ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
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