Kündigung der Ratenschutzversicherung bei der Santander Consumer Bank.
Die Kündigung der Ratenschutzversicherung (RSV) bei der Santander Consumer Bank gestaltet sich, auch nach bereits erfolgter Ablösung des Darlehens, als schwierig.
Wer seine Ratenschutzversicherung bei der Santander Consumer Bank kündigen möchte, kämpft oft gegen die berühmten Windmühlen. Für den „normalen“ Darlehensnehmer ist der Paragraphendschungel in den Verträgen der Santander Consumer Bank fast undurchdringlich.
Nach der Ablösung eines Darlehensvertrages sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass auch die abgeschlossene Ratenschutzversicherung ihren Sinn und Zweck verliert, da das versicherte Risiko, nämlich das Darlehen, nicht mehr besteht. Nicht so bei der Santander Consumer Bank. In den Verträgen der Bank wird die Ratenschutzversicherung immer für eine Laufzeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen. Dabei ist es der Bank egal ob das Darlehen früher als erwartet, beispielsweise vor Ablauf der Dreijahresfrist, zurück geführt wird. Sowohl die Santander Consumer Bank als auch die Versicherungsgesellschaft, die Santander Insurance Life Ltd., bestehen auf die Einhaltung der Dreijahresfrist.
Keine automatische Kündigung der RSV
Nach erfolgter Ablösung des Darlehens könnte der Darlehensnehmer eigentlich davon ausgehen, dass die Santander Consumer Bank die Ratenschutzversicherung automatisch bei der Santander Insurance Life Ltd. automatisch kündigt. Dies ist aber nicht der Fall. Auch der Darlehensnehmer bekommt keinen Hinweis darauf, dass er die Ratenschutzversicherung kündigen muss. Erst auf Nachfrage wird ihm dies mitgeteilt. Sollte der Darlehensnehmer nicht nachfragen bzw. die Versicherung nicht von sich aus kündigen, läuft die Ratenschutzversicherung weiter. Und zwar bis zum vereinbarten Ablaufdatum des Darlehens.
Sollte der Darlehensnehmer aber bei der Santander Consumer Bank nachfragen bekommt er zur Antwort, dass er die Ratenschutzversicherung selbst gegenüber der Santander Insurance Life Ltd. zu kündigen hätte. Diese teilt dem Darlehensnehmer dann den Ablauftermin mit. Die Höhe der möglichen Rückerstattung wird meistens nicht mitgeteilt. Erschwerend für den Darlehensnehmer kommt noch hinzu, dass die RSV nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Sollte die mögliche Ablösung des Darlehens unglücklicherweise auf ein Datum kurz vor Ablauf der Dreijahresfrist fallen, kann es passieren, dass die RSV noch weitere 14 Monate läuft.
Selbst wenn das, durch eine RSV abgesicherte Darlehen, intern durch ein „Anschlussdarlehen“ bei der Santander Consumer Bank abgelöst wird, kann der Darlehensnehmer nicht sicher sein, dass die Bank die Rückvergütung der „nicht verbrauchten“ Prämien der RSV korrekt berechnet bzw. seinem neuen Darlehen gutschreibt. Dies haben zahlreiche Recherchen und Nachberechnungen abgelöster Darlehensverträge durch spezialisierte Rechtsanwälte ergeben.
Auffällig ist auch die strikte Weigerung / Ignoranz, sowohl der Santander Consumer Bank und der Santander Insurance Life Ltd., dem Darlehensnehmer eine detaillierte Abrechnung der Ratenschutzversicherung zu erstellen. Da es um das Geld des Darlehensnehmers geht, hätte dieser das Recht zu erfahren wie sein Geld verwandt wurde, wie sich ein möglicher Rückerstattungsbetrag zusammen setzt und vor allem welche Kosten und Gebühren die Bank bzw. die Versicherungsgesellschaft im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Versicherungsverhältnisses erheben.
Fazit: Der Darlehensnehmer hat ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt kaum eine Chance sein Geld aus der RSV zurück zu bekommen.