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Widerrufsjoker bei der Santander Bank

Kunden, die ihre Restschuldversicherung bei der Santander Bank kündigen wollen,
erleben eine böse Überraschung.

Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich der Kündigung von Restschuldversicherungen (RSV) bei der Santander Bank.

Zum Sachverhalt: Bei vorzeitiger Ablöse des Darlehens besteht die Santander Bank auf die Einhaltung der Kündigungsfrist der Restschuldversicherung / RSV. In der Regel wird die Restschuldversicherung auf die Dauer von mindestens 3 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit der RSV verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr sofern der Darlehensnehmer diese nicht, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des/der darauffolgenden Jahre/s kündigt.

Der Widerruf von Darlehensverträgen ist oft die bessere Lösung. Ziehen Sie den Widerrufsjoker. Mögliches BGH-Urteil gegen Santander Bank.

Eine Kündigung der Restschuldversicherung / RSV bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens sieht die Bank nicht vor. Kunden, die sich bei der Bank darüber beschweren bekommen i.d.R. die Standardantwort, dass der Versicherungsschutz weiterhin bestehe und wenn der Kunde ein anderes Darlehen abschließen würde, der Versicherungsschutz auf dieses Darlehen übertragbar wäre.

Das ist völliger Unsinn

Jeder, der seinen Darlehensvertrag mit der Santander Bank vorzeitig auflösen möchte, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Die zweite Alternative wäre, betroffene und eventuelle „Vorverträge“ auf die Möglichkeit des „Widerrufsjokers“ prüfen lassen.

Der Widerrufsjoker kann nicht nur bei Immobiliendarlehen greifen, sondern auch bei Verbraucherdarlehensverträgen. Gerade die Verträge der Santander Bank weisen erhebliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen auf. Dies gilt nicht nur für Verträge die vor dem 01.06.2010 geschlossen wurden. Auch sämtliche Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden weisen Fehler, aufgrund derer ein Widerruf des gesamten Vertrages erklärt werden kann, auf.

Bezogen auf bereits abgelöste Darlehensverträge, die vor dem 01.06.2016 geschlossen wurden, hat uns der BGH der Santander Bank bereits einen Hinweis erteilt. Hierin heißt es, die Bank solle sich mit dem Darlehensnehmer außergerichtlich einigen, da die grundlegenden Fragen der Revision bereits höchstrichterlich entschieden seien.

Im Klartext bedeutet dies nichts anderes, als dass ein mögliches BGH-Urteil gegen die Santander Bank ausgehen würde.

Vermutlich wird es aber nicht zu einem BGH-Urteil gegen die Santander Bank kommen. Sollte die Bank erkennen, dass das mögliche BGH-Urteil gegen die Santander Bank ausfallen könnte, hat sie noch immer die Möglichkeit die Forderung außergerichtlich anzuerkennen. Damit wäre dem BGH die Grundlage für einen „richtungsweisenden“ Urteilsspruch entzogen.

Für die Bank würde dies bedeuten, solang die Gerichte in Mönchengladbach zu Gunsten der Santander Bank entscheiden, dass alle möglichen Verfahren sich über mehrere Jahre ausdehnen können und der Kunde irgendwann die Lust verliert oder ihm das Geld ausgeht weiter zu klagen. In diesem Moment hätte die Bank ihr Ziel erreicht. Die eine oder andere „Schlacht“ ginge zwar verloren aber der „Krieg“ würde gewonnen werden.

Die Lösung beim Widerrufsrecht und der Santander Bank

In einigen Verfahren gelang es Frau Rechtsanwältin Pulver-Dubas, aufgrund diverser Hinweisbeschlüsse (OLG, BGH) bereits außergerichtliche Einigungen mit der Santander Bank zu erzielen, Tendenz weiter steigend.

Unser Ziel ist es, in Zukunft auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Santander Bank gänzlich verzichten zu können um unseren Mandanten Geld, Zeit, Nerven und Risiken sowie den Gerichten viel Arbeit und Zeit einzusparen.

Lassen Sie Ihre laufenden oder bereits abgelösten Darlehensverträge auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen.

Die Prüfung der Darlehensverträge wird K O S T E N L O S durchgeführt.

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