Restschuldversicherung Forderungskauf

Die meisten Darlehensnehmer kennen folgendes Problem:
Das laufende Darlehen, welches eine Ratenschutz- oder Restschuldversicherung (RSV) beinhaltet, soll abgelöst oder umgeschuldet werden.
Der Darlehensnehmer geht davon aus, dass ihm die „nicht verbrauchten“ Prämien der RSV umgehend erstattet und von seiner zu zahlenden Restschuld in Abzug gebracht werden. Dies ist in den meisten Fällen aber leider nicht so.
Erst nachdem er sein Darlehen abgelöst hat erfährt er von seiner Bank, dass er die RSV selbst kündigen muss. Viele Banken teilen ihren Kunden dies erst gar nicht mit und die RSV läuft weiter.

Ausreden und Argumente der Banken

Die Banken und Versicherer haben viele Ausreden sich vor der Rückerstattung der „nicht verbrauchten“ Prämien zu drücken. Um sich vor Ihren Forderungen zu drücken, liefern Sie eigene Ausreden. Hier die häufigsten Argumente:

  • Argument 1

    Die RSV ist für die Zeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen worden. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit der RSV um ein weiteres Jahr.

    Im Klartext bedeutet dies folgendes:
    Wird ein Darlehen nach z.B. einem Jahr vorzeitig abgelöst, läuft die RSV noch weitere zwei Jahre. Vergisst der Darlehensnehmer diese zu Kündigen verlängert sich die RSV jeweils um ein weiteres Jahr.
    Wird das Darlehen z.B. nach 34 Monaten abgelöst und die RSV umgehend gekündigt, wurde die Kündigungsfrist um einen Monat verpasst und die RSV läuft noch weitere 14 Monate.

  • Argument 2

    Einige Banken arbeiten mit „Rückvergütungstabellen“. Die hieraus ersichtlichen Rückvergütungsansprüche entbehren oftmals jeglicher Logik. Hier werden völlig unwillkürlich irgendwelche Rückvergütungsbeträge aufgeführt, die in keinster Weise nachvollziehbar sind.

  • Argument 3

    Wieder andere Banken stehen auf dem Standpunkt, dass der Darlehensnehmer keine Rückvergütungsansprüche stellen kann da er lediglich die versicherte Person sei und die Bank Versicherungsnehmerin ist. Dass der Darlehensnehmer die RSV aber voll bezahlt hatte wird hierbei völlig vergessen.

Selbst wenn die Bank dem Darlehensnehmer eine Rückvergütung der „nicht verbrauchten“ RSV Prämien anbietet ist Vorsicht geboten. In unserer 6-jährigen Praxis ist uns, bis auf einige seltene Ausnahmen, noch keine korrekt abgerechnete RSV begegnet. Fast alle Banken und Versicherer bringen noch immer ungerechtfertigte Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornokosten in Abzug. Eine detaillierte Abrechnung der RSV wird i.d.R. nicht erstellt. Demnach ist für den Darlehensnehmer auch nicht nachvollziehbar ob die mögliche Erstattung korrekt ist. Die meisten Darlehensnehmer sind froh wenn überhaupt etwas erstattet wird.

Vorteile für Sie

Über ein Drittunternehmen können Sie bei uns Ihre Forderungen aus Ratenschutzversicherungen verkaufen. Die Vorteile für den Darlehensnehmer liegen klar auf der Hand.

  • 1. Exakte Berechnung der tatsächlichen Rückforderungsansprüche nach versicherungsmathematischer Formel

  • Sofortige Auszahlung der Rückvergütungsansprüche

  • Keine Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen

  • Keine nervenaufreibende Korrespondenz mit Banken und Versicherern

  • Keine mögliche und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank / dem Versicherer

Der Ankauf möglicher Forderungen aus Restschuldversicherungen ist unter Umständen auch dann noch möglich, wenn die Bank Ihnen bereits ein Angebot unterbreitet oder gar Erstattungen vorgenommen hat.

Wir beraten Sie kostenlos und seriös

Zögern Sie nicht, uns über Telefon oder per E-Mail zu kontaktieren, damit wir Ihnen bei Ihrer Restschuldversicherung helfen können. Sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen im PDF-Format vorliegen haben, können Sie diese auch hier über unser Kontaktformular übersenden. So können wir uns bereits vor dem Erstkontakt ein grobes Bild machen und bereits Ihr Erfolgsaussichten bestimmen.