Ratenschutzversicherung bei der Santander Bank kündigen

Nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens bei der Santander Bank kommt es in den meisten Fällen zum Ärger mit der Restschuldversicherung.

Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist der RSV

Die Restschuldversicherung, kurz RSV, hat in fast allen Fälle eine Mindestlaufzeit von drei Jahren und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies bedeutet, dass der Darlehensnehmer die RSV spätestens drei Monate vor Ablauf der Dreijahresfrist kündigen muss, wenn er auf die RSV verzichten möchte. Sollte dieser Termin verpasst werden, verlängert sich die Laufzeit um mindestens ein weiteres Jahr.

Selbst wenn das Darlehen vorzeitig (möglicherweise noch vor Ablauf der Dreijahresfrist) vollständig getilgt wird, besteht die Santander Bank auf die Einhaltung dieser Frist. Das bedeutet, dass das Risiko weggefallen ist, der Darlehnsnehmer aber trotzdem noch versichert ist. Das ist genau so, als wenn ein Auto verkauft wird, die Versicherung aber weiter läuft.

Weiterhin besteht die Bank darauf, dass der Darlehensnehmer die Versicherung eigenständig kündigt. Versäumt er dies, läuft die Versicherung so lange weiter bis die gesamte Versicherungsprämie aufgebraucht ist.

Download: Restschuldversicherung-Kündigung Vorlage

Haben Sie sich also entschlossen, die Restschuldversicherung selber zu kündigen oder zu widerrufen, übersenden wir Ihnen gerne per E-Mail passende Muster-Vorlagen im PDF-Format, die als Grundlage dienen können. Natürlich ist dies für Sie kostenlos.

3 + 1 = ?

Bestehender Vertrag auch nach getilgtem Darlehen

Selbst wenn der Darlehensnehmer alle Regularien einhält bekommt er den regulären „Rückerstattungsbetrag“ erfahrungsgemäß nicht vollständig erstattet. Da weder die Santander Bank noch die eingebundenen Versicherungsgesellschaften dem Darlehensnehmer eine detaillierte Abrechnung erstellen, kann der Darlehensnehmer nicht nachvollziehen ob ein möglicher Erstattungsbetrag korrekt berechnet wurde. Dies müssen leider immer wieder die Gerichte entscheiden.

Erfahrungsgemäß steht dem Darlehensnehmer eine Rückerstattung seiner RSV-Prämien nach folgender Formel zu (bisher gängige Rechtsprechung der Gerichte in Mönchengladbach):

(RSV-Beitrag / vereinbarte Laufzeit in Monaten) * nicht verbrauchte Zeit in Monaten

Bei einem Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 72 Monaten, einem RSV-Beitrag i.H.v. 1.000 € und einer vorzeitigen Ablöse nach 12 Monaten würde sich bei linear fallender Berechnung folgende Rückerstattung ergeben:

(1.000 € / 72 = 13,88 €) * 60 = 832,80 €

Achtung! Die verbrauchten Monate richten sich nach dem Datum der Auszahlung des Darlehens und nicht nach dem Datum der ersten Rate.