Warum die Restschuldversicherung zurückfordern?
Dass vielen Menschen die Thematik der Restschuldversicherung kaum bis gar nicht verständlich ist, wird leider oft ausgenutzt. Meist gelangt man an solch eine Versicherung, ohne dass man davor überhaupt etwas davon gehört hat. Die Folgen sind jedoch riesig – vor allem finanziell. Völlig verständlich, dass sich viele Kreditnehmer deshalb mit der Kreditrestschuldversicherung betrogen fühlen.
Wie kommt man zur Restschuldversicherung?
Meistens beginnt alles ganz harmlos. Ein gutes Angebot und die dazugehörige „0%-Finanzierung“ finden sich beim MediaMarkt, Saturn, Roller oder anderen Möbel- und Elektronikhändlern. Das Geld ist gerade knapp, das Angebot klingt verlockend und meist überlegt man gar nicht erst lang.
Dass die sogenannte „0%-Finanzierung“ keine ist, wird den meisten Kunden nicht klar. Fast immer beinhaltet die Finanzierung eine Restschuld- oder Ratenschutzversicherung, kurz RSV genannt. Diese schlägt, je nach Höhe der Finanzierungssumme, mit teilweise einigen Hundert Euro zu Buche. Dies erhöht natürlich die Kreditsumme, was vielen Kreditnehmern überhaupt nicht bewusst ist.
Rechnet man nun die Kosten für die abgeschlossene Kreditrestschuldversicherung als „Kreditnebenkosten“ zu dem eigentlichen Kreditbetrag hinzu, stellt man fest, dass aus 0% Zinsen plötzlich 8 – 10% Zinsen geworden sind.
Mit Einkaufskarten zur unerwünschten Versicherung
Eine andere Masche sind die sogenannten „Einkaufskarten“. Diese sind meist direkt beim Händler erhältlich. Meistens haben diese Karten einen Kreditrahmen zwischen 1.000 € und 5.000 €. Erst im Kleingedruckten ist meist der Hinweis auf eine Restschuldversicherung enthalten. Der Kunde merkt dies in der Regel nicht. Denn im Vordergrund steht der Fernseher, die Stereoanlage oder die neue Schrankwand. Bei dieser Art von Kredit(-karte) wird die Restschuldversicherung meist monatlich vom aktuellen Saldo berechnet i.d.R. 0,8% – 1,0%. Wenn man dies einmal nachrechnet ist der neue Fernseher fast doppelt so teuer als bei einer Barzahlung. Geld, das die meisten Kreditnehmer eben überhaupt nicht haben.
Kredit nur mit RSV?
Bei Autohändlern läuft es ähnlich ab. Das neue Auto wird direkt mit einem passenden Darlehen bzw. Kredit angeboten. Bei den meisten Bankinstituten ist die Kreditrestschuldversicherung immer mit eingerechnet. Wenn der Kunde diese aber nicht haben will heißt es oft, dass er die günstigen Zinskonditionen „nur“ in Verbindung mit der Versicherung bekommen kann. 99% aller Kunden unterschreiben allem Anschein nach auch diese „Knebelverträge“. Die Lust auf das neue Auto ist oft schließlich größer als die Vernunft.
Ist der Kunde einmal in diese Falle getappt, geht die perfide Strategie der Banken erst richtig los. Bereits nach einigen Wochen bekommt der Kunde weitere „tolle Angebote“ der Bank. In diesen Angeboten werden so gut wie immer neue Bedürfnisse geweckt. Ist der Kunde einem dieser Angebote erlegen, wird er zum Gespräch in die Bank gebeten.
Hier wird ihm dann gesagt, dass er alle laufenden Kredite zusammen fassen müsse und obendrein noch einen Betrag zur freien Verfügung bekäme. Ein möglicher „Kreditkartensaldo“ müsse ebenfalls ausgeglichen werden. Die Karte könne er danach weiter nutzen wie bisher. Klar, denn nach einiger Zeit ist auch hier das Limit wieder erreicht und es gibt einen neuen Grund den Kredit wieder „aufzustocken“.
Banken bestehen auf die Restschuldversicherung
In den neuen Krediten ist die Ratenschutzversicherung natürlich wieder fest eingeplanter Bestandteil. Viele Banken bestehen auf den Abschluss der RSV, auch dann wenn der Kunde das nicht möchte. In diesen Fällen heißt es dann: „Ohne die Versicherung gibt es keinen neuen Kredit“.
Liest der Kunde sich später die Kreditbedingungen durch wird er feststellen, dass er die Restschuldversicherung „freiwillig“ abgeschlossen hat und eben nicht vom Kreditinstitut verlangt wurde. Die ist eine rechtswidrige und betrügerische Methode vieler Banken. Denn wenn die Bank den Abschluss der Kreditrestschuldversicherung verlangt, müsste sie die Kosten hierfür als Kreditnebenkosten ausweisen und in den effektiven Jahreszins einberechnen. Tut sie das nicht und es fällt auf, kann die Bank mit einer Strafe von 25.000 € pro Fall belegt werden.
Beispielrechnung
Kredit ohne Restschuldversicherung
Nettodarlehen: 10.000,00 €
RSV 0,00 €
Sollzins 7,99 %
Laufzeit 60 Monate
Rate 202,72 €
Gesamtaufwand 12.163,20 €
Dies entspricht einem Effektivzinssatz i.H.v. 8,29% p.a.
Kredit mit Restschuldversicherung („freiwillig abgeschlossen“)
Nettodarlehen: 10.000,00 €
RSV 2.000,00 €
Sollzins 7,99 %
Laufzeit 60 Monate
Rate 243,26 €
Gesamtaufwand 14.595,60 €
Dies entspricht ebenfalls einem Effektivzinssatz i.H.v. 8,29% p.a.
Der Gesamtaufwand ist allerdings um 2.432,40 € höher.
Kredit mit Restschuldversicherung (von der Bank verlangt und korrekt als Kreditkosten ausgewiesen)
Nettodarlehen: 10.000,00 €
RSV 2.000,00 €
Sollzins 7,99 %
Laufzeit 60 Monate
Rate 243,26 €
Gesamtaufwand 14.595,60 €
Dies entspricht einem Effektivzinssatz i.H.v. 17,24% p.a.
Wie zu erkennen ist, ändert sich der Gesamtaufwand gegenüber der vorherigen Berechnung nicht. Allerdings fällt bei dieser Rechenweise eine eklatante Erhöhung des effektiven Jahreszinses auf. Würde die Bank den von ihr meistens „erzwungenen“ Abschluss der Versicherung korrekt ausweisen, würde sich ein Effektivzinssatz errechnen bei dem kein klar denkender Kunde den Kredit abschließen würde.
Versicherung angeblich freiwillig abgeschlossen
Um dies zu verhindern wählen die Banken den Weg, in dem die RSV durch das Darlehen mitfinanziert wird. Dass der Kunde, um ihm die RSV zu verkaufen „arglistig getäuscht“ und „geltendes Recht umgangen“ wird, stört die Banken nicht.
Dies ist leider auch nicht zu beweisen denn die Banken lassen sich vom Kunden (meist versteckt und nicht offensichtlich) unterschreiben, dass der Abschluss der Ratenschutzversicherung „freiwillig“ geschehen ist. Wie schon gesagt: Dem Kunden fällt dies, wenn überhaupt, erst später auf. Da die meisten Kunden froh sind den Kredit überhaupt erhalten zu haben unternimmt kaum jemand etwas dagegen.
Kreditnehmer merken es kaum
Wenn es später dann soweit ist, dass der Kredit ggf. vorzeitig abgelöst werden soll wird dem Kunden der Anteil der „nicht verbrauchten Restschuldversicherungsprämie“ entweder gar nicht oder nur zu einem verschwindend geringen Teil erstattet. Manche Banken, insbesondere die Santander Bank, bestehen teilweise auf eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Wenn nun ein Kunde seinen Kredit nach einem Jahr ablöst, ist noch weitere zwei Jahre an die Restschuldversicherung gebunden, obwohl der Kredit bzw. das Darlehen nicht mehr besteht. Wenn der Kunde aber bei der Santander Bank seinen Kredit umschuldet (in Wahrheit ist es keine Umschuldung im klassischen Sinn sondern ein komplett neuer Kreditvertrag) wird die Ratenschutzversicherung abgerechnet und der „nicht verbrauchte Teil der RSV-Prämie“ wird von der Restschuld des alten Kredits abgezogen.
Soweit die Theorie. In der Praxis ist es vielmehr so, dass die Bank tatsächlich etwas erstattet allerdings immer nur einen verschwindend geringen Teil. Der Kunde bekommt dies nicht mit, dass die Santander niemals eine Abrechnung erstellt. Der neue Kredit wird dann natürlich wieder mit einer üppigen RSV ausgestattet.
Kreditrestschuldversicherung zurückfordern
Die beste Lösung ist natürlich, wenn unbedingt ein Kredit notwendig ist, diesen ausschließlich ohne Restschuldversicherung abzuschließen. Oder aber, die Kunden sollen ihren zukünftigen Kreditvertrag vor ihrer Unterschrift oder zumindest innerhalb der Widerrufsfrist überprüfen lassen um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Besonders hinblicklich der Widerrufsbelehrungen der Kreditverträge finden sich Unstimmigkeiten, die sich zu Ihren Gunsten auswirken können.
Vertragswertcheck steht Ihnen dabei selbstverständlich zur Seite. Oft ist es möglich, abgeschlossene Restschuldversicherungen aufgrund rechtlicher Unstimmigkeiten nachträglich gegenüber Banken wie der Santander-Bank zu widerrufen.
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