RSV Rückvergütung

Wir kaufen ihren Rückkaufswert ihrer RSV – Sofort Geld ohne Ärger mit der Bank. Sofort Geld ohne lange Wartezeit!

Die Problematik der Rückerstattung „nicht verbrauchter“ Versicherungsprämien bei vorzeitiger Ablösung von Darlehensverträgen mit RSV ist allgemein bekannt.

Einige bestehen auf die Einhaltung einer Mindestlaufzeit bevor die „nicht verbrauchten RSV-Prämien“ erstattet werden. Andere wiederum verweigern die Rückzahlung komplett.

Vorsicht bei Prämienrückerstattung

Eines haben die Banken aber gemeinsam. Keine Prämienrückerstattung entspricht dem tatsächlichen Wert. I.d.R. erstatten die Banken ihren Kunden, nach vorzeitiger Darlehensablöse, lediglich nur einen Bruchteil des Geldes welches dem Darlehensnehmer zustehen würde.

Weiterhin erstellen die meisten Banken keine Endabrechnung der RSV. Für den Darlehensnehmer bedeutet dies, dass er die Richtigkeit einer möglichen Rückerstattung nicht nachvollziehen kann und somit der Willkür der Banken ausgesetzt ist. Demzufolge kann er auch nicht beurteilen ob der mögliche Rückerstattungsbetrag tatsächlich dem Betrag entspricht, der ihm zusteht.

RSV verweigert die Rückzahlung der Prämien? RSV erteilt keine detaillierte Abrechnung? Prämienrückerstattung zu gering? RSV beruft sich auf Mindestlaufzeit? Wir helfen Ihnen gerne.

Damit ist nun Schluss. Wir berechnen die genaue Höhe ihrer Ansprüche und zahlen diese (unter Berücksichtigung eines kleinen Abschlags) direkt an sie aus. Im Gegenzug treten sie uns ihre Ansprüche gegen die Bank ab. Im Nachgang werden wir die Rückvergütungsansprüche gegen die Bank durchsetzen.

Ihre Nachteile:

  • Abzug einer Provision bei der Auszahlung der „nicht verbrauchten“ Prämien.

Ihre Vorteile:

  • Korrekte Nachberechnung der Rückvergütungsansprüche.
  • Keine Wartezeiten.
  • Keine langwierige Korrespondenz mit der Bank.
  • Vermeidung eines möglichen Rechtstreits.
  • Schnelle Auszahlung der Ansprüche.

Übrigens: Sollten sie mehrere Darlehensverträge mit RSV bei einer Bank gehabt haben (sogenannte „Kettenverträge“), bei dem ein Vertrag den anderen abgelöst hatte, könnte sich auch eine Überprüfung der „Vorverträge“ für sie auszahlen.
Die Banken behaupten in solchen Fällen, dass die Rückvergütung der RSV-Prämien mit dem neuen, Folgedarlehensvertrag bereits verrechnet wurden. Das kann stimmen, muss es aber nicht. Selbst wenn eine Verrechnung/Gutschrift erfolgt ist, muss diese nicht automatisch korrekt sein.