Der Fall: Der Mandant hatte einen aktuellen Kredit mit Restschuldversicherung bei der Santander Consumer Bank. Dieser wurde im Jahr 2011 geschlossen. Die von der Bank festgestellte Restschuld belief sich auf ca. 12.200 €.
Der Mandant wollte diesen Kredit kündigen und ablösen. Er bat um die Nachberechnung des laufenden Kreditvertrages. Bei der Überprüfung fiel auf, dass es bereits einen Vorkredit (ebenfalls mit Restschuldversicherung) aus dem Jahr 2008 gab. Nachdem beide Kreditverträge auf eventuelle Rückforderungsansprüche geprüft wurden, stellte sich heraus, dass der Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 eine unzureichende Widerrufsbelehrung aufwies. Außerdem wurde der Vertrag noch mit Mehrkosten von ca. 1.800 € zu Ungunsten des Mandanten abgerechnet.
Der Kreditvertrag aus 2011 war, bis auf die Bearbeitungsgebühr, rechtlich in Ordnung.
Insgesamt errechnete sich eine Forderung von ca. 7.900 € zu Gunsten des Mandanten. Dieser Forderungsbetrag setzte sich zusammen aus: Bearbeitungsgebühr, Beiträge zur Restschuldversicherung, Zinsen sowie den Mehrkosten.
Im Dezember 2012 erklärte Rechtsanwältin Pulver-Dubas den Widerruf des Kreditvertrages aus 2008 und kündigte den laufenden Kredit sowie die noch aktuelle Clever Card. Die aktuelle Forderung der Santander Consumer Bank (12.200 €) wurde mit der Forderung des Mandanten (7.900 €) verrechnet. Der Mandant zahlte einen Betrag von ca. 4.300 € an die Bank. Damit war der Kredit abgelöst.
Im Januar 2013 schrieb die Bank, dass der Kredit des Mandanten erledigt sei und eine entsprechende Meldung an die Schufa erfolgen wird. Die Ersparnis des Mandanten betrug ca. 7.900 €.
Dieses Fallbeispiel ist nur eines von vielen. Es zeigt eindeutig, dass die Banken eine solche Vorgehensweise stillschweigend akzeptieren. Hätte die Santander Consumer Bank sich im Recht gefühlt, hätte sie sicher Einspruch eingelegt und den gekürzten Betrag von 7.900 € nachgefordert.
Hätte die Bank Einspruch eingelegt, wäre es mit Sicherheit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen. Das Risiko, einen solchen Gerichtsprozess zu verlieren, erschien der Bank wahrscheinlich zu hoch.
Gerichte in Stuttgart weichen von ihrer Linie ab
Bisher urteilten sowohl das Amts- als auch das Landgericht Stuttgart, bezogen auf die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren sowie der Anerkennung von Forderungen aus widerrufenen Restschuldversicherungen zu Gunsten der Banken.
Seit einigen Wochen allerdings rücken die Stuttgarter Richterinnen und Richter von ihrer Linie ab und erkennen diese Forderungen an. Es sind bereits mehrere Fälle bekannt, in denen die Stuttgarter Gerichte die Banken zur Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren sowie Beiträgen zur Restschuldversicherung verurteilten oder den Parteien akzeptable Vergleiche vorschlugen.
An einigen Fällen gegen die Credit Plus Bank war Frau Rechtsanwältin Pulver-Dubas maßgeblich beteiligt.
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