Die meisten RSV-Verträge enthalten in ihren Widerrufsbelehrungen erhebliche Fehler. Dies ist eine Angriffsstelle um den Widerruf von RSV-Verträgen möglich zu machen. Allerdings gehen Rechtsexperten davon aus, dass in diesem Fall das Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist. Dadurch müsste unter einer anderen Rechtslage ausgegangen werden als dies bisher geschehen ist.

Unsicherheiten bei deutschen Gerichten

Die ersten Verfahren vor dem Landesgericht Mönchengladbach verliefen nicht positiv für Opfer von RSV-Verträgen. Das Gericht wies die Klagen gegenüber der Santander Bank fallen. Ihrer Meinung nach sei die Bank selbst Versicherungsnehmer und nicht der Darlehensnehmer. Darüber hinaus soll es sich bei dem Widerrufsrecht nur um ein „vertragliches“ Recht handeln und nicht um ein „gesetzliches“. Berufungen gegen diese Urteile wurden bereits eingelegt und sollten auch bereits dieses Jahr vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt werden.

Das Landgericht in Nürnberg war sich bei seiner Entscheidung nicht so sicher. Dort war der angeklagte die Teambank. In einem der Verfahren schlug das Gericht einen Vergleich vor aufgrund der unsicheren Rechtslage. Diesen haben auch beide Parteien angenommen. In den anderen Verhandlungen schlug die Teambank von sich aus bereits direkt einen Vergleich vor. Auch die Banken scheine sich ihres Rechts nicht ganz so sicher zu sein.

Hoffnung aus Österreich?

Gute Nachrichten kommen möglicherweise aus Österreich. Der Oberste österreichische Gerichtshof entschied dort, dass die Santander Consumer Bank eine bestimmte Vertragsklausel nicht mehr nutzen darf. Diese kommt in den deutschen Verträgen zwar nicht vor, allerdings kann man den Wortlaut so auch bei uns in Deutschland wiederfinden. Dabei geht es vor allem um den Teil in dem erklärt wird, dass eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne die Berücksichtigung der Kosten einer (Kredit-)Restschuldversicherung nicht in Ordnung ist.

Dies lässt sich so nicht direkt auf deutsches Recht übertragen, allerdings kann man daraus Argumente gewinne, welche auch hier funktionieren können. Wenn Gerichte der Argumentation folgen sollten, dann wäre so der Weg offen für eine weitere Klagewelle gegenüber den Banken.