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Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Erste Urteile gegen Banken.

Beinahe jeder Kredit beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr.

Mittlerweile haben allerdings acht Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren für unzulässig erklärt. Zahlreiche Kunden haben mit diversen Musterbriefen ihre Banken bereits zur Erstattung der Bearbeitungsgebühren aufgefordert. Freiwillig gezahlt jedoch haben nur einzelne Sparkassen und Banken der KFZ-Industrie.

Die meisten Banken behaupten Ihren Kunden gegen­über weiterhin, dass die Bearbeitungsgebühren der Banken rechtmäßig sind. Die häufigste Begründung ist, dass die Vereinbarung der Bearbeitungsgebühr keine kontrollfähige Preisnebenabrede sei und zwischen der Bank und dem Kunden individuell vereinbart worden wäre. Der Kunde hätte der Berechnung der Bearbeitungsgebühr schließlich auch mit seiner Unterschrift zugestimmt. Außerdem gäbe es zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren noch kein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof.

Das Kalkül der Banken

Betroffene Kreditnehmer können selbstverständlich auf eigene Faust gegen die Bank klagen. Obwohl diese Klagen große Aussichten auf Erfolg versprechen, scheuen viele Betroffene jedoch diesen Weg. Zunächst müsste ein Rechtsanwalt gefunden werden, der sich mit der Thematik ausreichend auskennt und möglichst bereits erfolgreich gegen verschiedene Banken gearbeitet hat.

Vielen Rechtsanwälten ist der zu betreibende Aufwand zu hoch. Denn in den meisten Fällen, handelt es sich bei den Bearbeitungsgebühren um Beträge von unter 1.000 €. Für den Rechtsanwalt bedeutet dies viel Arbeit für ein relativ geringes Honorar.

Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, fällt die Entscheidung für den Kreditnehmer nicht leicht. Diese zahlt zwar den Rechtsanwalt und übernimmt das Prozesskostenrisiko, kann aber nach Abschluss des Verfahrens den Versicherungsvertrag kündigen. Selbst wenn der Prozess gewonnen wird. Als Folge daraus, würde in einem vielleicht wirklich dringendem Fall, der Rechtsschutz fehlen.

Erste Urteile gegen die Banken

Die Erfolgs­aussichten für eine Klage sind dennoch gut. Gerade erst wurde die Sant­ander Consumer Bank vom Amts­gericht Mönchengladbach, als auch vom Amtsgericht Offenbach dazu verurteilt, einem Kredit­kunden die Bearbeitungs­gebühr zu erstatten. Beide Gerichte folgten den Urteilen der Oberlandesgerichte.

Weitere Banken wie z.B. die Targobank, Scoda Bank, Nissan Bank, Commerzbank und in mehreren Fällen auch die Santander Consumer Bank erkannten Rechtsanwältin Dubas gegenüber die Klageforderungen an und haben ihren Kunden die Bearbeitungsgebühren erstattet.

Santander Consumer Bank

Besonders dreist treibt es die Santander Consumer Bank. Einer unserer Auftraggeber hat die Santander Consumer Bank aufgefordert die Kreditbearbeitungsgebühren zu erstatten. In diesem Schreiben wurden auch die Aktenzeichen der Fälle angegeben in denen die Santander Bank unterlegen war. In ihrem Antwortschreiben behauptete die Santander Consumer Bank, dass die Urteile nicht gegen die Santander Consumer Bank ergangen seien, sondern gegen die Santander Bank. Dreister geht es kaum noch.

Fazit

Fordern Sie Ihr Geld zurück. Frau Rechtsanwältin Dubas verfügt über ausreichend Fachwissen und Erfahrung, auch Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Sollte Ihre Bank nicht zahlen wollen und Sie selbst den Gang zum Rechtsanwalt scheuen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Warum uns engagieren?

Wir sehen uns als Ihren kompetenten Partner in Angelegenheiten rumd um die Restschuldversicherung und die Kündigung jener. Gerne erklären wir Ihnen, warum Sie uns vertrauen können.

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