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Alternative: Unser Fragebogen
Wenn Sie es einfacher haben möchten, nutzen Sie einfach unseren neuen Fragebogen für eine kostenlose und unverbindliche Vorprüfung.
Unsere Arbeit beschleunigen
Unten auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen, die wir benötigen, um Ihnen bestmöglich weiterhelfen zu können.
Bilddateien und Handyfotos können aus Zeitgründen und wegen des hohen Arbeitsaufwandes nicht bearbeitet werden. Wenn möglich sollen sämtliche Seiten eines Vertrages jeweils in eine Datei gescannt werden.
Bewertung so schnell wie möglich?
Wir möchten Ihnen wirklich so schnell wie möglich weiterhelfen und Ihre Situation bewerten. Um dies zu ermöglichen, teilen Sie uns bitte so viele Informationen wie nur möglich mit.
Benötigte Unterlagen:
1. Darlehensverträge inkl. Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (alle Seiten).
2. RSV-Unterlagen inkl. der Widerufsbelehrung zur RSV (diese ist nicht mit der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags zu verwechseln). Speziell bei der Santander Bank bestehen die RSV Unterlagen aus ca. 4 zweispaltig bedruckten Seiten. Die Widerrufsbelehrung ist drucktechnisch grau hervorgehoben. Das Dokument trägt die Überschrift „Informationen zur Anmeldung zur Ratenschutzversicherung (RSV)“. Leider händigt die Santander diese Unterlagen nicht immer aus, lässt sich den Empfang aber trotzdem quittieren.
Bei anderen Banken kann es sein, dass die RSV-Bedingungen und die dazugehörige Widerrufsbelehrung in den Darlehensvertrag eingearbeitet sind. Dies ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
3. Wo/wie wurde der Darlehensvertrag abgeschlossen? In einer Filliale, bei einem Vermittler, online oder per Post?
4. Sonstige Korrespondenz mit der Bank.
Benötigte Informationen bei noch aktiven Darlehen:
1. Wurden sämtliche Raten pünktlich bedient?
2. Gab es Ratenstundungen? Wenn ja, wann genau?
3. Gab es ggf. Vorverträge, die mit dem laufenden Darlehen abgelöst wurden?
Benötigte Informationen bei abgelösten Darlehen:
1. Wann genau und in welcher Höhe wurde das Darlehen abgelöst?
2. Gab es Ratenstundungen? Wenn ja, wann genau?
3. Gab es ggf. Vorverträge, die mit diesem Darlehen abgelöst wurden? Wenn ja, wie viele? Sind die Unterlagen hierzu noch vorhanden. Wenn nicht, ist zumindest die Darlehensnummer noch bekannt? Diese könnte man alten Kontoauszügen oder der Schufa-Eigenauskunft entnehmen.
Generell: Wie kam es zum Abschluss der RSV?
– freiwillig (also auf Wunsch des Darlehensnehmers)?
– auf Wunsch der Bank (wäre ohne den Abschluss der RSV das Darlehen nicht gewährt worden)? Wenn ja, gibt es dafür Zeugen?
Je mehr Informationen uns der Interessent mitteilt, desto genauer wird unsere Auswertung.
Sollten die Darlehensverträge nicht mehr vorliegen könnten wir ggf. anhand der Darlehensnummer den Vertrag bei der Bank anfordern. Hierzu müsste allerdings eine Rechtsanwaltsvollmacht erteilt werden.