KFZ-Finanzierung: Kredit widerrufen

KFZ-Darlehen – werden sie ihren „Alten“ los und bekommen beinahe den gesamten Kaufpreis zurück.

Über 80% aller KFZ-Darlehensverträge beinhalten Fehler.

Der BGH hatte bereits Ende 2020 bestätigt, dass es aufgrund dieser  Vertragsfehler möglich ist, die betroffenen Finanzierungsverträge zu widerrufen und somit nicht nur den Darlehensvertrag sondern auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Im besten Fall kann ein Widerruf dazu führen, dass sie ihr gebrauchtes Fahrzeug an den Händler / die Bank zurückgeben können und, bis auf eine kleine in Abzug zu bringende Nutzungsentschädigung, den gesamten Kaufpreis zzgl. einer Verzinsung auf jede gezahlte Rate erstattet bekommen.

Derzeit im Fokus: Dieselfahrzeuge

Die Debatte um Dieselfahrzeuge mit „Schummelsoftware“, mögliche Fahrverbote, teure Umrüstungen der Hardware und weiterer, noch nicht bekannter Konsequenzen für Dieselfahrer nimmt kein Ende. Die Autoindustrie bleibt hart, die Politik versucht das Thema auszusitzen und die Dieselfahrer sind verunsichert.
Derzeit beschäftigen einige Musterverfahren die deutschen Gerichte. Der Ausgang dieser Prozesse ins weiterhin unklar. Viele Autobauer, wie VW, sind bereits dazu übergegangen sich auf vergleichsweise Lösungen einzulassen um kein Gerichtsurteil gegen sich ergehen zu lassen.

Viele Klägervertreter wählen den Weg der Schadenersatzforderung für Dieselfahrer. Dieser „Schuss“ könnte allerdings nach hinten losgehen. Denn die Autoindustrie hat eine sehr einflussreiche Lobby. Die Politiker sind derzeit ratlos und suchen händeringend nach Lösungen. Die Gefahr, dass bei der Lösungssuche mal wieder ein „halbseidener“ Kompromiss herauskommt ist sehr groß.
Schlussendlich werden es wahrscheinlich wieder einmal die Verbraucher sein auf deren Kosten dieses Problem gelöst bzw. „wegverwaltet“ wird.

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Die einfachere Lösung, sich von seinem alten Diesel zu lösen, wäre der Widerruf der möglichen Finanzierung. Denn ein Kaufvertrag in Verbindung mit einem Finanzierungsvertrag (ggf. auch mit einer RSV oder anderen Nebenleistungen der Bank bzw. des Händlers) sind laut Gesetz sogenannte „verbundene Verträge“. Wenn auch nur einer dieser miteinander „verbundenen Verträge“ einen gravierenden inhaltlichen Fehler aufweist und hierdurch die Voraussetzungen für einen Widerruf erfüllt, kann der Käufer/Darlehensnehmer diesen widerrufen und sich somit von sämtlichen, mit diesem einen „verbundenen Verträgen“ lösen.

Im Falle einer Rückabwicklung betroffener Verträge kann es durchaus möglich sein, dass sie ihr Fahrzeug zurück geben können, von der Restschuld befreit werden, sämtliche bereits gezahlten Raten zuzüglich Zinsen i.H.v. 5% über dem Basiszins erstattet bekommen und für die bisherige Nutzung des Fahrzeugs lediglich eine überschaubaren Nutzungsersatz zu zahlen hätten.

Die im vorherigen Absatz beschriebene Vorgehensweise gilt natürlich nicht nur für Dieselfahrzeuge. Auf diese Weise kann man sich u.U. von jedem Vertrag, der mit einem anderen verbunden ist, lösen.

Dabei ist es völlig unerheblich ob es sich um den finanzierten Kauf eines Fahrzeugs (Auto, Diesel/Benziner, Motorrad o.ä.), um eine neue Wohnungseinrichtung oder um einen ganz normalen Ratenkredit mit Zusatzverträgen (RSV, Dispo, Kreditkarte o.ä.) handelt..