Kostenlos autofahren? Können KFZ-Darlehens-/Leasingverträge widerrufen werden? Vielleicht, dieselfahrzeuge mit „Schummelsoftware“ und viele andere Fahrzeuge können betroffen sein.

Wie allgemein bekannt ist, sind die meisten Darlehensverträge fehlerhaft. Aufgrund dieser Fehler ist es oftmals möglich diese Verträge zu widerrufen.
Wenn ein Autokäufer sein neues oder gebrauchtes Auto über das Autohaus auch finanziert hat, stellen der Kaufvertrag und der Darlehensvertrag ein „verbundenes Geschäft“ dar. Dabei spielt es keine Rolle bei welcher Bank die Finanzierung eingereicht wurde.
Die meisten großen Autohersteller (VW, Audi, Mercedes, BMW, Toyota, etc.) finanzieren i.d.R. über konzerneigene Banken. Aber auch die Santander Bank, Commerzfinanz, Bank11 u.a. sind gerade in diesem Finanzierungssegment stark vertreten.

Wie funktioniert der „Widerrufsjoker-KFZ“?

Wie oben bereits erwähnt stellen Kauf- und Finanzierungsvertrag in den allermeisten Fällen ein „verbundenes Geschäft“ dar. Finden sich nun Fehler im Finanzierungsvertrag aufgrund dieser der Vertrag widerrufen werden kann, wandelt sich der Vertrag, bei bestätigtem Widerruf, in ein „Rückabwicklungsverhältnis“ um. Dies gilt auch für den „verbundenen Vertrag“, in diesem Fall auch für den Kaufvertrag über das Fahrzeug.
Im Falle einer Rückabwicklung ist die Bank verpflichtet dem Käufer sämtliche geleisteten Zahlungen zu erstatten. Dies betrifft nicht nur die bisher geleisteten monatlichen Raten sondern trifft auch auf eine mögliche, beim Händler gezahlte Anzahlung. Die Bank hat lediglich Anspruch auf die, in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Der Tilgungsanteil sowie eine möglicherweise entrichtete Anzahlung stehen dem Käufer zu.
Für Finanzierungsverträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden gilt: Der Käufer muss bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für eventuelle Schäden am Fahrzeug leisten.

Laufendes Verfahren vor dem Landgericht Berlin

In einem noch laufenden Verfahren vor dem Landgericht Berlin ging es vor einigen Wochen um den Widerruf eines Finanzierungsvertrages der VW-Bank (VW-Financial Services). Das Gericht hatte beiden Parteien schriftlich mitgeteilt, dass das Gericht derzeit von der Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages ausgeht. Momentan streiten die Parteien allerdings noch um einzelne Details.
Sollte der Widerruf des Klägers durch das Gericht bestätigt werden, würde er sein Fahrzeug an die Bank zurück geben, er bekäme neben seiner Anzahlung auch sämtliche bereits gezahlten Raten zurück. Das Restdarlehen müsste er ebenfalls nicht ablösen. Weiterhin müsste er keinen Nutzungsersatz für die bisher gefahrenen Kilometer zahlen. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug müsste er ebenfalls nicht aufkommen.
Um ein aufsehenerregendes Urteil zu vermeiden hat die VW-Bank dem Kläger folgendes Angebot gemacht:

1. Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung
2. Keine Restzahlung
3. Rückerstattung der Anzahlung
4. Rückzahlung der bisher geleisteten Monatsraten
5. Der Kläger darf sein Fahrzeug behalten.

Da dieses Angebot der Bank weit über das hinausgeht, was vor Gericht zu erstreiten gewesen wäre, geht der Klägervertreter davon aus, dass die VW-Bank ein sehr großes Interesse daran hat ein mögliches Gerichtsurteil zu verhindern. (Quelle: ZDF WISO)

Ob der Vergleichsvorschlag der VW-Bank vom Kläger angenommen wurde ist nicht bekannt.