Kettenkreditverträge – Sorgfaltspflicht der Banken

Was geschieht, wenn ich meinen Kredit mit Restschuldversicherung kündige oder ablöse?

Kettenverträge sind Kredite, die innerhalb einiger Jahre mehrmals umgeschuldet wurden und sich somit von der Kreditsumme logischerweise ständig erhöht haben.

Wer kennt die Situation nicht?

Der erste Kredit wurde aufgenommen um diverse Anschaffungen zu machen oder sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. Der Kreditbetrag war damals noch überschaubar. Nach einiger Zeit passiert jedoch etwas Unvorhergesehenes. Das Auto ist nicht mehr zu reparieren und muss ausgetauscht werden. Der erste Weg geht zur Bank um seinen Kredit aufzustocken. Der Bankangestellte sagt, dass eine Aufstockung nicht möglich sei. Die einzige Möglichkeit wäre, den laufenden Kredit mit einem neuen, höheren Kredit abzulösen. Natürlich hat er auch sofort das passende Angebot parat. Die Restschuldversicherung natürlich oft inklusive.

Nach einigen Monaten oder Jahren passiert wieder etwas Unvorhergesehenes und es besteht neuer Kreditbedarf. Dieselbe Situation wiederholt sich. Wieder muss, nach Aussage des Bankmitarbeiters der laufende Kredit mit einem neuen, diesmal noch höheren Kredit abgelöst werden.

In der Folge dreht sich die „Kreditspirale“ immer weiter nach oben.

Diese Situation wird als „Kettenkredit“ bezeichnet.

Kaum jemand weiß, dass eine Bank nach der Rechtsprechung des BGH im Rahmen einer Umschuldung ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Belange des Darlehensnehmers durchsetzen darf, wenn die Bank die Kreditvergabe von Bedingungen abhängig macht, die die unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zu einer unverhältnismäßig gesteigerten finanziellen Gesamtbelastung des Kreditnehmers führen. (Teilweiser Auszug aus einem früheren BGH Urteil)

Hieraus kann gefolgert werden, dass die Bank ihrem Kunden gegenüber eine Sorgfaltspflicht hat und vor der „Umschuldung“ eines laufenden Kredits prüfen muss ob die Gewährung eines „kleineren“, den Kreditwünschen des Kunden entsprechen Kredits sich finanziell günstigen für den Kunden auswirken kann.

Was machen die Banken?

Im Klartext hat die Bank zu prüfen ob die Gewährung eines zweiten, kleineren Kredits für den Kunden die günstigere Lösung wäre.

In aller Regel macht das keine Bank. Die Banken sind vielmehr daran interessiert ihr eigenes Kreditgeschäft zu forcieren und bei der Kreditvergabe auch manchmal über die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit ihrer Kunden hinaus zu gehen.

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Gerade wenn es um Geld geht.

Ein weiterer, nicht unerheblicher Aspekt bei Kettenverträgen (und nicht nur bei Kettenverträgen) ist der, dass der Kreditnehmer die Berechnungen der Restsalden der alten, abzulösenden Kredite nicht nachvollziehen kann. Da kaum eine Bank ihren Kunden, bei interner Kreditumschuldung, eine aussagekräftige und zahlenmäßig nachvollziehbare Abrechnung zukommen lässt, muss der Bankkunde darauf vertrauen, dass die Bank alles richtig berechnet hat.
Dies allerdings ist in den wenigsten Fällen so. In den vergangenen Jahren konnten die von uns empfohlenen Rechtsanwälte kaum einen Vertrag finden, der korrekt abgerechnet war.

Lösung bei Umschuldungskrediten

Wie immer gibt es auch für derart gelagerte Probleme eine Lösung. Kettenverträge können gem. der Rechtsprechung des BGH „sittenwidrig“ sein. Um eine „Sittenwidrigkeit“ feststellen zu können ist eine Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Geschäftsumstände erforderlich.

Hierbei kann sich z.B. ein auffälliges Missverhältnis etwa aus der Höhe der Kosten für die Umschuldung im Verhältnis zum „Aufstockungsbetrag“ ergeben, insbesondere aus der Berechnung der Gebühren des Gesamtbetrages des neuen Kredits und nicht nur aus dem Aufstockungsbetrag, einem ggf. höheren Vertragszins oder aber den Kreditnehmer benachteiligender Vertragsbestimmungen wie z.B. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Im Klartext spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, die zur „Sittenwidrigkeit“ eines (Ketten)-Kreditvertrages führen können und erst in ihrer Gesamtheit ein klares Bild ergeben.

Lassen sie ihre alten Darlehens-/Kreditverträge durch spezialisierte Anwälte kostenlos prüfen. Hierzu senden sie uns den vollständig ausgefüllten Fragebogen „Kettenkredite“ zu.

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