Für den 04.04.2017 waren zwei weitere Verhandlungen vor dem BGH (Bundesgerichtshof) terminiert. In beiden Verfahren ging es um Widerrufe von Verbraucherdarlehensverträgen, insbesondere um die Frage ob bereits vollständig abgelöste Darlehensverträge auch im Nachhinein noch widerrufbar sind oder der Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht gem. §242 BGB verwirkt hat.
Im Jahr 2016 hatte der BGH bereits zwei Urteile zu dieser Thematik verkündet. Beide Urteile brachten jedoch keine Klarheit. In den Urteilsbegründungen brachte der BGH zum Ausdruck, dass das Widerrufsrecht bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehensvertrags „verwirkt“ sein könnte. Es sich hierbei jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. – Sehr salomonisch.
Diese Urteile nutzen viele Gerichte dazu eine Vielzahl von Klage abzuweisen, ohne sich wirklich Gedanken über den Einzelfall zu machen. Da die meisten Gerichte in Deutschland die momentane „Klageflut“ kaum noch beherrschen können, ist die Abweisung einer Klage der einfachste und schnellste Weg die anstehenden Fälle „vom Tisch zu bekommen“.
Außergerichtliche Einigung und Ankerkennung der Forderung statt einem Urteil
In dem oben genannten BGH Termin sollte zum Einen gegen die Teambank (EasyCredit) und zum Anderen gegen die Santander Consumer Bank verhandelt werden. Leider kam es nicht zum Termin, da die Rechtsanwälte beider Banken angekündigt hatten, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, die Forderungen im Zweifel anzuerkennen.
Im Sinne der Kläger (Darlehensnehmer) kamen die angestrebten außergerichtlichen Einigungen zustande. Im Hinblick auf weitere neue, teils auch noch laufende Verfahren wäre ein klarer Richterspruch sicherlich hilfreicher gewesen. Egal wie der BGH entschieden hätte, wäre dieses Urteil sicherlich richtungsweisend gewesen.
Dadurch, dass es nun noch immer keine eindeutige Klarheit gibt werden die meisten Gerichte in Zukunft weiterhin so entscheiden wie bisher.
Banken wollen kein BGH-Urteil
Eines jedoch zeigt die Verhaltensweise der Banken klar und deutlich. Sie wollen kein BGH Urteil. Dies lässt vermuten, dass die Banken davon ausgehen, ein mögliches Urteil könnte sich negativ auswirken und letztlich einen unabsehbaren Schaden verursachen.
Die Kalkulation der Banken liegt auf der Hand. Es ist besser in einem von Tausend Fällen, die zum BGH gelangen, eine Forderung anzuerkennen und in voller Höhe zu bezahlen als in allen zukünftigen Fällen bereits in der ersten Instanz zu unterliegen.