Unterschiedliche Rechtsprechung in Deutschland

„Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit“. Sie sollte gerecht und unvoreingenommen sein. Vor Allem sollte sie keine „Standesunterschiede“ kennen. Arme und Reiche, Mächtige (z.B. Banken) und „Ohnmächtige“ (z.B. Kreditnehmer) sind gleich und gerecht zu behandeln.

Verwirkt das Widerrufsrecht?

Dieser Grundsatz trifft seit einiger Zeit nicht mehr zu. Im Herbst des Jahres 2016 hatte der BGH darüber zu entscheiden ob das Widerrufsrecht bei einem abgelösten Darlehensvertrag „verwirkt“ (Dazu: Wikipedia-Artikel „Verwirkung“ sei.

Der BGH war in seinen Entscheidungen zu einem sehr salomonischen Ergebnis gekommen. Im Grunde wurde keine klare Aussage getätigt. Es hieß lediglich, dass ein Widerrufsrecht gem. §242 BGB, bei einem bereits vollständig abgelösten Darlehen, verwirkt sein könnte. Ob das Recht tatsächlich verwirkt sei müsse im Einzelfall geprüft werden.

Diese Aussage des BGH führen sehr viele deutsche Gerichte nunmehr als Grund an, Widerrufsklagen abzuweisen. Die näheren Umstände werden in der Regel nicht geprüft. Eine solche, pauschale Rechtsprechung bringt den Gerichten natürlich erhebliche Vorteile.

Wir haben die Lösung für die versuchte Abschreckung

Zum Einen kann die Flut noch nicht bearbeiteter Klagen kann sehr schnell abgearbeitet werden. Zum Anderen könnte dieses Vorgehen als ein „Abschreckungsmoment“ für weitere mögliche Widerrufsklagen gedeutet werden. Die Folge wäre ein drastischer Klagerückgang und sehr viel weniger Arbeit für die Gerichte. (Das Navi würde sagen: „Sie haben ihr Ziel erreicht“.)

Aber auch für dieses Problem gibt es eine Lösung. Die Rechtsanwälte/innen von Vertragswertcheck möchten nicht, dass einige Richter/innen in Zukunft arbeitslos werden. Da es in den meisten Darlehensverträge vor Vertragsfehlern nur so wimmelt, kann eine andere Vorgehensweise den gewünschten Erfolg erzielen.

Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf und lassen sich fachlich von unserem erfahrenen Team beraten. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Sie.