Ist der freiwillige Abschluss einer RSV sinnvoll?
Die meisten, von den Banken angebotenen, Restschuldversicherungen sind extrem überteuert und bieten i.d.R. nicht die Leistungen, die der Bankberater verspricht. Dem Darlehensnehmer wird oftmals eine trügerische Sicherheit vorgespiegelt.
Die Banken haben natürlich ein gesteigertes Interesse daran dem Darlehensnehmer eine RSV zu verkaufen. Schließlich verdient die Bank daran doppelt. Zum Einen wird der RSV-Beitrag durch das Darlehen mitfinanziert. Dies bedeutet eine höhere Darlehenssumme. Hieraus resultieren höhere Zinseinnahmen zugunsten der Bank. Zum Anderen bekommt die Bank eine relativ hohe Provision von der Versicherungsgesellschaft. Dies wird i.d.R. von den Banken abgestritten, aus Insiderkreisen ist aber bekannt, dass die Versicherungsgesellschaften den Banken eine Provision von bis zu 50% des Versicherungsbeitrags ausschütten.
Bevor der Darlehensnehmer eine solche Versicherung abschließt sollte er unbedingt das „Kleingedruckte“, insbesondere die Abschnitte in denen Karenzzeiten und Leistungsausschlüsse aufgelistet sind, aufmerksam lesen.
Einige der auffälligsten Leistungsbeschränkungen sind:
1. Leistungsbewilligung unterliegt einer Karenzzeit.
In den meisten RSV-Verträgen sind Karenzzeiten/Wartezeiten von 2 – 3 Monaten vereinbart. Für den Darlehensnehmer bedeutet dies, dass die Versicherung erst nach dieser Zeit die Ratenfortzahlung übernimmt und er diese Zeit aus eigenen Mitteln überbrücken muss.
2. Leistungen sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
Viele Versicherer begrenzen ihre Leistungen meistens auf 12 Monate. Gerade bei der Arbeitslosenversicherung könnte dies fatale Folgen für den Darlehensnehmer haben. Sollte er nach Ablauf von 12 Monaten kein neues Arbeitsverhältnis begonnen haben stellt die RSV die Zahlungen ein.
3. Mindestlaufzeiten
Einige Versicherer vereinbaren eine Mindestlaufzeit des Vertrages von einigen Monaten bis hin zu 3 Jahren. Der Darlehensnehmer ist im ungünstigsten Fall also 3 Jahre an die RSV gebunden. In vielen Fällen auch dann, wenn er sein Darlehen vorzeitig ablöst. Insbesondere die Santander Bank besteht auf die Einhaltung einer Frist von 3 Jahren.
4. Risikoausschlüsse
Wie in jedem versicherungsvertrag gibt es auch bei der RSV Risikoausschlüsse. Die Faktoren, die einen möglichen Risikoausschluss herbeiführen sind i.d.R. derart undurchsichtig und verklausuliert beschrieben, dass es für einen rechtsunkundigen Verbraucher so gut wie unmöglich ist, diese richtig zu deuten.
RSV lohnt sich nicht
Unter dem Strich ist festzustellen, dass sich eine RSV für den Darlehensnehmer nicht lohnt. Die einzige Ausnahme wäre die Todesfallabsicherung. Diese allerdings ist, stellt man einen Vergleich zu einer frei wählbaren Risikolebensversicherung an, bei den Versicherern der Banken extrem überteuert.
Wenn man der Statistik glaubt, werden lediglich 3% aller Verbraucherdarlehensverträge nicht planmäßig zurück bezahlt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 97% aller Verbraucherdarlehensverträge von den Darlehensnehmern erfüllt werden. Bei diesen Zahlen liegt klar auf der Hand, dass eine RSV lediglich den Banken und Versicherungen nützlich ist.
Wer sein Darlehen trotzdem absichern möchte sollte eine Risikolebensversicherung seiner Wahl abschließen. Diese gibt es, bei einer Versicherungssumme von 25.000 €, für einen 40-jährigen Darlehensnehmer bereits ab 17,25 € p.a. Bei einer Laufzeit von 6 Jahren betrüge der Gesamtbeitrag 103,50 €. Eine, von den Banken vermittelten/vorgeschriebenen RSV würde bei gleichen Leistungen ca. 3.500 € kosten. Da dieser Betrag i.d.R. mitfinanziert wird werden bei einer Kreditlaufzeit und einem Zinssatz von 6,5% p.a. zusätzlich nochmals ca. 700 € Zinsen fällig. Insgesamt würde eine solche RSV demnach 4.200 € kosten.
Wie kann ich aus meine überteuerte RSV loswerden?
Eine fristgerechte Kündigung ist der einfachste Weg. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass die Banken und deren Versicherer immer wieder nach neuen Wegen suchen den Darlehensnehmer in der RSV zu halten. Sollte dieser allerdings auf sein Kündigungsrecht bestehen bekommt er i.d.R. keine detaillierte Abrechnung seines Versicherungsvertrages. Somit ist auch nicht nachvollziehbar ob der Versicherungsvertrag korrekt abgerechnet wurde.
In den letzten 5 Jahren sind uns nur sehr wenige Fälle bekannt geworden in denen eine gekündigte RSV korrekt abgerechnet wurde. Die meisten Erstattungsbeträge waren zu gering. Die Erstattungen erfolgten i.d.R. stillschweigend und ohne detaillierte Abrechnung.
Lassen sie ihren RSV Vertrag, noch vor einer Kündigung, von unseren Rechtsanwälten prüfen.