Auszug aus den Erfolgen der letzten Jahre
2014
Im Februar erteilte uns ein Kunde der Berliner Volksbank seinen Darlehensvertrag zu überprüfen und zu bearbeiten. Nach erfolgtem Widerruf wurde eine Forderung i.H.v. 5.071,10 €. Das Verfahren zog sich bis in den Dezember 2014 und endete mit einem außergerichtlichen Vergleich. Der Mandant bekam 4.078,73 € zurück erstattet.
Im Juni 2014 verklagte unsere Rechtsanwältin die Deutsche Bank. Es handelte sich um ein bereits abgelöstes Verbraucherdarlehen. Der Forderungsbetrag belief sich auf 5.397,08 €. Das Verfahren endete im August 2014 mit einem außergerichtlichen Vergleich über 4.073,95 €.
Ebenfalls im Juni lief ein weiteres Verfahren gegen die Deutsche Bank mit einer Gesamtforderung i.H.v. 8.761,72 €. Dieses Verfahren wurde im September 2014 ebenfalls durch außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Erstattungsbetrag: 6.653,07 €.
Seit September 2012 lief ein Verfahren gegen die Santander Bank. Der Forderungsbetrag belief sich auf 5.254,05 €. Das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach ging verloren. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf einigten sich die Parteien auf einen Vergleich i.H.v. 4.172,93 €.
Im gesamten Jahr 2014 konnten insgesamt 88 Fälle zum Abschluss gebracht werden. Das Gesamtvolumen der Erstattungen betrug weit mehr als 200.000 €.
2015
Im Januar 2015 wurde Klage über 7.606,14 € gegen die Santander Bank eingereicht. Das Verfahren erstreckte sich über beinahe ein Jahr und endete mit einem gerichtlichen Vergleich über 3.000,00 €.
Beginnend im Juli 2014 endete im Februar 2015 ein Verfahren gegen die Allgemeine Beamtenkasse mit einem Vergleich über 2.932,02 €. Der Forderungsbetrag belief sich auf 3.753,02 €.
Nach beinahe 3 Jahren Prozessdauer endete im Oktober 2015 ein Verfahren gegen die Santander Bank. In diesem Verfahren ging es um die Widerrufe mehrerer, aufeinander folgender Darlehensverträge. Gefordert wurden 20.753,65 €. Das Landgericht Mönchengladbach wies die Klage in der ersten Instanz ab. Nachdem das OLG Düsseldorf in der Berufungsverhandlung unmissverständlich klar stellte, dass es der Meinung des Landgerichts nicht folgen würde, erkannte die Santander Bank die Forderung an und zahle dem Mandanten einen Betrag i.H.v. 21.134,49 € aus.
Im August 2015 konnte ein Verfahren gegen die Targobank mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Der Forderungsbetrag i.H.v. 5.547,94 € resultierte aus dem Widerruf mehrerer Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Das Verfahren endete mit einem gerichtlichen Vergleich über 4.627,60 €.
Im gesamten Jahr 2015 konnten insgesamt 154 Fälle zum Abschluss gebracht werden. Das Gesamtvolumen der Erstattungen/Mandantenvorteilen betrug knapp unter 500.000 €.
2016
Ein seit Mitte 2014 laufendes Verfahren gegen die Teambank (EasyCredit), in dem 17.663,06 € aufgrund fehlerhafter Vertragsdetails gefordert wurden, konnte im April 2016 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Der Mandant erhielt, im Wege eines Vergleichs einen Betrag i.H.v. 11.000 €.
Im August 2016 konnte, nach 2-jähriger Verfahrensdauer ein weiteres Verfahren gegen die Targobank erfolgreich abgeschlossen werden. In diesem Verfahren ging es um die Widerrufe mehrerer Darlehensverträge mit einem Forderungsbetrag i.H.v. 6.203,32 €. Vergleichsweise haben sich die Parteien vor dem Landgericht Düsseldorf auf eine Zahlung der Bank von 3.300 € geeinigt.
Im gesamten Jahr 2016 konnten, wegen der relativ unsicher gewordenen Rechtsprechung insgesamt lediglich 77 Fälle zum Abschluss gebracht werden. Das Gesamtvolumen der Erstattungen betrug ca. 380.000 €.
2017
Der, nicht nur betragsmäßig, größte Erfolg in diesem Jahr war das Anerkenntnis einer Forderung durch die Santander Bank. Das Verfahren lief seit Ende 2012. Für einen Mandanten wurden mehrere, aufeinander folgende Darlehensverträge widerrufen. Die hieraus resultierende Forderung wurde mit seinem damals noch bestehenden Restsaldo bei der Santander Bank aufgerechnet. Der Mandant stellte Anfang 2013 seine Ratenzahlungen ein.
Der erste Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach ging erwartungsgemäß verloren. Auch die Berufung wurde vom OLG Düsseldorf zurück gewiesen. Schließlich wurde Revision beim BGH zugelassen. Einige Wochen bevor der BGH eine Entscheidung in diesem Fall treffen sollte, erkannte die Santander Bank die Forderung des Mandanten vollumfänglich an und verzichtete somit auf 36.000 €.
Ein weiteres Anerkenntnis gab es ebenfalls in diesem Jahr durch die Teambank (EasyCredit). Hierbei ging es um eine Forderung von 1.500 €. Auch dieser Fall sollte vom BGH entschieden werden. Kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin hatte sich die Bank bereit erklärt beinahe den gesamten Betrag an den Mandanten auszuzahlen.
In diesem und den kommenden Jahren steht noch eine Vielzahl an Entscheidungen, deren Prozesse bereits seit mehreren Jahren geführt werden, aus. Aufgrund der Tatsache, dass der BGH entschieden hat, dass Forderungen aus bereits abgelösten Darlehensverträgen „verwirkt“ sein könnten, mussten die Anwälte ihre Strategien umstellen, Anträge und Klagen zurück nehmen bzw. neu formulieren. Dies kostet Zeit. Einige dieser Strategieumstellungen haben in 2017 bereits zu Erfolg geführt.
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