Ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ist schon seit längerem im Gespräch. Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Urteil zum Fahrverbot gesprochen. Ab dem 01.07.2019 soll das Fahrverbot für 18 Stadtteile Essen und Teile der A40 gelten. Betroffen von diesem Fahrverbot sind alle Diesel-Fahrzeuge bis Euro IV und Benziner mit Euro-Norm I und II. Ab September gilt das Fahrverbot auch für Euro V Diesel.
Berufung ist bereits eingelegt
Die Deutsche Umwelthilfe hat für dieses Fahrverbot geklagt. Gegen ein Urteil, kann also auch Berufung eingelegt werden, was das Land NRW bereits gemacht hat. Über das Ergebnis der Berufung können noch keine Vermutungen gestellt werden, jedoch scheinen Fahrverbote unvermeidbar zu sein. Die Folgen eines solchen Fahrverbots sind gravierend. Die betroffenen Besitzer müssen sich auf längere Fahrten zum Arbeitsplatz und dadurch auf mehr Spritverbrauch einstellen. Zudem müssen die Besitzer mit einem erheblichen Wertverlust des Fahrzeuges rechnen und somit auch mit Schwierigkeiten beim Verkauf.
Gibt es eine Lösung für Diesel-Besitzer?
Derzeit will die Autoindustrie die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge mit einer „Umweltprämie“ zum Kauf eines neuen Fahrzeuges bewegen. Jedoch bringt dies in der Realität nicht viel, denn die Prämie, die in der Regel zwischen 3.000€ und 5.000€ liegt, fängt den eigentlichen Wertverlust nicht auf. Es gibt eine bessere Lösung als das. Die meisten KFZ-Kauf- und Leasingverträge, die fehlerhafte Vertragspassagen oder Fehler in der Widerrufsbelehrung aufweisen, sind durch Banken finanziert. Daher bestehen sehr gute Möglichkeiten sein Fahrzeug beinahe verlustfrei an die Bank oder den Hersteller zurückzugeben. Die Landgerichte Berlin und Ravensburg haben in den vergangenen Monaten sehr verbraucherfreundliche Urteile gefällt, durch die es den KFZ-Besitzern möglich wurde sich ohne nennenswerte Verluste von ihren alten Fahrzeugen zu trennen.
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Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre KFZ- Kauf-, Leasingverträge und Finanzierungsverträge durch einen versicherten Rechtsanwalt überprüfen. Bei einigen Banken wurden bereits Fehler in den Finanzierungsverträgen nachgewiesen. Dazu gehören die VW und BMW Bank, Santander, Targobank und die Hypovereinsbank. Diese Liste ist jedoch nicht abgeschlossen. Egal bei welcher Bank Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, eine fachgerechte Überprüfung Ihres Finanzierungsvertrages könnte sich für Sie lohnen und Ihnen bares Geld sparen. Unsere Anwälte verfügen alle über reichhaltige Erfahrungen im Umgang mit Finanzierungsverträgen. Wir überprüfen Ihre Verträge kostenlos und beraten Sie anschließend über Rückerstattungsmöglichkeiten.
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