Darlehensumschuldung: Raus aus den Darlehensverträgen!

Selbst Zeiten der „Niedrigzinsphase“ gibt es noch immer Darlehensnehmer mit älteren, teilweise viel zu teuren Darlehensverträgen. Oftmals beinhalten diese Verträge auch noch eine überteuerte Kredit- oder Ratenschutzversicherung (RSV), die das Darlehen noch teurer macht.
Die meisten Darlehensnehmer scheuen sich davor ihre Bank nach besseren und günstigeren Konditionen oder zumindest nach der Kündigung der RSV zu fragen. Zu groß ist die Angst, die Bank könnte auf die Idee kommen das Darlehen zu kündigen.
Schließlich wurde das Darlehen damals dringend benötigt und man war froh eines bekommen zu haben. Besser keine „schlafenden Hunde“ wecken und Alles beim Alten lassen. Schließlich ist das Darlehen in einigen Monaten/Jahren ja abgezahlt.

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Wer so denkt verschenkt bares Geld. Besser ist es von Zeit zu Zeit seine Darlehenssituation entweder selbst oder professionell überprüfen zu lassen. Vertragswertcheck.de bietet ihnen die Möglichkeit ihren laufenden Darlehensvertrag kostenlos, durch Rechtsanwälte überprüfen zu lassen. Nutzen sie hierzu unseren Fragebogen zu einer ersten Einschätzung.

Um ihnen ihr mögliches Einsparungspotential darzulegen haben wir für sie ein exemplarisches Beispiel, basierend auf einem real existierenden Darlehensvertrag einer großen Konsumenten Bank aus Oktober 2014, berechnet: (Die Bank hat gem. Aussage des Darlehensnehmers, den Abschluss der RSV verlangt um das Darlehen zu gewähren, dies aber nicht in den Vertrag aufgenommen. Der Abschluss der RSV wurde im Vertrag als „freiwillig“ angegeben).

Beispiel anhand eines Darlehensvertrags

Nettodarlehensbetrag 18.726,93 €
RSV 4.186,08 €
Bruttodarlehensbetrag 22.913,01 €
Sollzinssatz (9,55 % p.a./effektiv 9,98% p.a.) 10.337,55 €
Rückzahlungsbetrag: 33.250,56 € in 96 Raten zu je 346,36 € p.M.
Möglicher Ablösebetrag im August 2017 16.282,09 €

Solche oder ähnliche Zahlen/Beträge werden sie aus ihrem eigenen Kreditvertrag kennen. Im Klartext bedeutet dieses Zahlenwerk, sie haben 18.726,93 € bekommen und zahlen 33.250,56 € zurück. Ein gutes Geschäft sieht anders aus.
Hätte die Bank die Kosten für die RSV, so wie es der Gesetzgeber in einem solchen Fall vorschreibt, als Kreditkosten ausgewiesen hätte der Darlehensnehmer, bei gleicher Laufzeit, lediglich eine Rate i.H.v. 279,73 € zu zahlen gehabt. Das gesamte Darlehen hätte ihn somit lediglich 26.854,30 € und nicht 33.250,09 € gekostet. Mit anderen Worten: Bei korrektem Verhalten der Bank wäre das Darlehen 6.395,79 € günstiger gewesen.

Es kommt noch besser:
Hätte die Bank lediglich den, bei Abschluss des Vertrages von der Bundesbank festgestellten, durchschnittlichen Effektivzinssatz für Verbraucherdarlehen i.H.v. 7,75 % p.a. angewandt und hätte gleichzeitig auf die unnütze RSV verzichtet, hätte das Darlehen insgesamt lediglich 24.949,02 € bei einer monatlichen Rate i.H.v. 259,89 € gekostet. In diesem Fall wäre das Darlehen 8.301,54 € günstiger geworden. Dieser Betrag entspricht dem Preis eines mittleren Gebrauchtwagens.

Wie unserer Homepage unschwer zu entnehmen ist, sind wir spezialisiert auf Darlehenswiderrufe.
Angenommen das o.g. Darlehen wäre ihres. Sie würden einen unserer Rechtsanwälte/innen mandatieren diesen Darlehensvertrag zu widerrufen und uns ggf. beauftragen ihnen einen günstigen Umschuldungspartner zu empfehlen, würde die Rechnung wie folgt aussehen:

Ablösebetrag nach bestätigtem Widerruf: 11.334,34 € (gegenüber 16.282,09 €)
Neufinanzierung 11.334,34 €
RSV 0,00 €
Sollzinssatz (angenommen 4,5% p.a.) 1.344,04 €
Rückzahlungsbetrag: 12.678,38 € € in 60 Raten zu je 211,31 € p.M.

Bei ihrem alten (z.Zt. noch aktiven) Darlehen müssten sie, bei gleichbleibenden Konditionen, bis zur vollständigen Tilgung noch insgesamt 61 Raten zu je 346,36 € zahlen. Insgesamt also 21.127,96 €.

Es kann sich lohnen

Nach erfolgreichem Widerruf des alten Darlehens und gleichzeitiger Umschuldung zu den im Beispiel angenommenen Konditionen, würden sie zukünftig lediglich 60 Raten zu je 211,31 € bis zur vollständigen Tilgung zahlen müssen. Insgesamt also 12.678,38 €.

In diesem Fall hätten sie einen rechnerischen Vorteil i.H.v. 8.449,58 €.

Sprechen sie uns an. Wir zeigen ihnen den Weg.

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