Sie haben ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert?
In ihrem Kreditvertrag wurde eine Raten- oder Kreditversicherung (RSV) abgeschlossen?
In diesen Fällen stehen ihre Chancen gut, sich von ihrem Kredit, ihrer RSV oder sogar auch von ihrem Fahrzeug zu trennen und sämtliche bereits gezahlte Raten, Versicherungsprämien zzgl. Zinsen von ihrer Bank zurück zu fordern.
Bereits im Jahr 2020 hatte der EuGH (Europäischer Gerichtshof) entschieden, dass die seit 2010 von den deutschen Banken verwendeten Widerrufsinformationen fehlerhaft und irreführend sind.
Ende 2020 hat auch der BGH (Bundesgerichtshof) dies eingeschränkt bestätigt.
Der BGH ist der Meinung, dass die verwendeten Widerrufsinformationen einen gesetzlichen Schutz beanspruchen können, wenn die Bank sich zu 100% an das gesetzliche Muster gehalten hat.
Ist dies allerdings nicht der Fall, wären die Widerrufsinformationen nicht in Ordnung und der gesamte Kredit inkl. RSV und ggf. anderer zusätzlich abgeschlossener Verträge (z.B. KFZ-Kaufvertrag) widerrufbar und somit bestünde die Möglichkeit den gesamten Vertrag rückabzuwickeln.
Was passiert im Falle einer Rückabwicklung?
Hier gibt es verschiedene Szenarien.
- Der Kreditnehmer gibt sein Fahrzeug zurück und bekommt von der Bank sämtliche, bisher geleisteten Zahlungen (ggf. Anzahlung sowie sämtliche Monatsraten) zzgl. Zinsen, abzgl. einer relativ kleinen Nutzungsentschädigung, für den Gebrauch des Fahrzeugs, zurück erstattet.
- Möchte der Kreditnehmer sein Fahrzeug behalten, ist es u.U. möglich den Kredit über eine andere Bank umzuschulden. In diesem Fall hat der Kreditnehmer zumindest Anspruch auf Erstattung der gesamten RSV Prämie sowie Nutzungsersatz auf sämtliche bisher geleisteten Zahlungen. Im Gegenzug hat die Bank Anspruch auf Erstattung des Nettokredits sowie eines Nutzungsersatzes, bezogen auf den Nettokreditbetrag.
- Der Kreditnehmer möchte sein Fahrzeug behalten und den Kredit weiterführen. In diesem Fall ist es eine reine Verhandlungssache mit der Bank wie die Rückabwicklung der RSV zu gestalten ist. Die allermeisten Banken wollen ihre Kunden behalten und sind demnach bereit zumindest die RSV rückabzuwickeln. In diesem Fall würde der Erstattungsbetrag dem Finanzierungskonto als Sondertilgung gut geschrieben oder dem Kreditnehmer ausbezahlt.
Wie auch immer eine Rückabwicklung ausgestaltet ist. Es gibt nur einen Gewinner.
Den Kreditnehmer!
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