Die meisten Kreditnehmer kennen die Situation in der Bank zu sitzen und einen Kredit zu beantragen. In vielen Fällen geht es um eine Neuanschaffung von Gebrauchsgütern, die „Aufstockung“ oder Umschuldung eines bestehenden Kredites oder um eine Notlage in der man unbedingt einen Kredit benötigt.
Im Grunde ist dies eine unangenehme Situation und man möchte am liebsten so schnell wie möglich die Bank wieder verlassen. Mit dem erhofften Kredit natürlich.
Einige Bankangestellte sind gut geschulte Versicherungsverkäufer
Das wissen auch die Bankangestellten. Denn genau auf diese, für den Kunden unangenehme, Situation sind sie vorbereitet und geschult. Das Motto dieser bankinternen Schulungen lautet: Wenn es nur irgendwie machbar ist dem Kunden einen Kredit zu gewähren, soll er diesen auch bekommen. Allerdings nicht ohne eine Restschuldversicherung oder sonstige Zusatzleistungen wie Rentenversicherungs-, Lebens- und/oder VWL-Verträge. Am liebsten alles zusammen. Um diese Zusatzleistungen zu verkaufen, denn von einer bedarfsorientierten Beratung kann in den meisten Fällen keine Rede sein, versuchen die Bankangestellten es mit allen Tricks.
Dem „gutgläubigen“ Kunden wird in der Regel alles verkauft. Bei kritischen Kunden, die möglicherweise Einwände vorbringen und auf die Zusatzprodukte der Bank und insbesondere auf die Restschuldversicherung verzichten wollen, wird dann in die psychologische „Trickkiste“ gegriffen. Denn der Bankangestellte kann genau erkennen wie wichtig der Kredit für den Kunden ist.
Ein beliebter Trick der Banken ist es den „kritischen“ Kunden, nach der Berechnung des Angebotes und der ersten mündlichen Zusage den Kredit gewähren zu können, zunächst einmal hinzuhalten. Der Bankangestellte sagt dann z.B. er müsse den Kredit zunächst noch von seinem Vorgesetzten genehmigen lassen. Dies kann schon mal eine halbe Stunde dauern. Diese Zeit wird dann i.d.R. genutzt um dem Kunden die Vorteile der Zusatzprodukte schmackhaft zu machen. Sollte der Kunde dann noch immer nicht bereit sein weitere Verträge abzuschließen, gibt der Bankangestellte vor, dass er sich bei seinem Vorgesetzten nach der Genehmigung des Kredites erkundigen würde.
Nach einiger Zeit kommt er zurück und sagt, dass es mit der Genehmigung schwierig werden könnte. Die Argumente warum dies so sei, sind vielfältig aber einstudiert. Sollte auch diese Taktik den Bankangestellten nicht zu seinem Ziel bringen behauptet er meistens, dass sein Vorgesetzter gesagt habe, dass wenn nicht zumindest die Restschuldversicherung abgeschlossen würde, er den Kredit nicht genehmigen dürfe. Sollte der Kunde die Restschuldversicherung abschließen, könne er den Kredit sofort genehmigen. Schließlich könnte der Kunde die Restschulversicherung jederzeit kündigen.
In den allermeisten Fällen unterschreibt der Kunde. Zum einen weil er sein Ziel, den Kredit zu bekommen, erreicht hat (wenn auch teurer als er dachte) und zum anderen er sich aus der peinlichen Situation befreit hat und die endlich die Bank verlassen kann.
Sollte sich der Kreditnehmer zuhause seine Kreditunterlagen genauer ansehen, so wird er feststellen, dass in allen Protokollen zum Kreditvertrag zu lesen ist, dass die Restschulversicherung nicht Voraussetzung für die Gewährung des Kredits gewesen sei.
“Ein Schelm der Böses dabei denkt“.
Normalerweise müsste die Bank, wenn sie auf den Abschluss einer Restschuldversicherung besteht, die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins mit einrechnen. Nachzulesen auf der HP der BaFin.
Will der Kunde die Restschuldversicherung dann kündigen, schließlich hat der Bankangestellte gesagt dass dies unproblematisch wäre, erlebt er die nächste Überraschung. Denn in den Vertrags- und Versicherungsbedingungen steht zu lesen, dass die Restschuldversicherung für eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren abgeschlossen wurde.
Weiterhin wird der Kunde feststellen, dass er seinen möglicherweise bestehenden Kreditvertrag nicht etwa aufgestockt oder umgeschuldet hat, ganz im Gegenteil, er hat einen komplett neuen Kreditvertrag bekommen bei dem auch zusätzlich neue Bearbeitungsgebühren erhoben wurden. Meistens bekommt der Kunde auch keine Abrechnung des alten Kreditvertrages. Er kann also nicht nachvollziehen ob die Bank ihm die „nicht verbrauchten Prämien“ der alten Restschuldversicherung vergütet hat, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wurde oder sonstige Kosten angefallen sind.
Vorzeitige Ablöse des Kredits
Sollte ein Kunde seinen Kredit vorzeitig ablösen wollen erlebt er dann oft die nächste Überraschung. Bei einigen Banken ist es so, dass der Kunde die Restschulversicherung separat, bei der Versicherungsgesellschaft, kündigen muss. Obwohl die Bank in aller Regel der Versicherungsnehmer ist und der Kunde lediglich die versicherte Person.
Die Versicherungsgesellschaft schreibt dem Kunden dann, dass der Vertrag auf die Dauer von mindestens X-Jahren (meistens 3 Jahre) abgeschlossen sei, die Kündigung vorgemerkt werde und die Versicherungsgesellschaft sich nach Ablauf dieser Zeit unaufgefordert melden würde.
Der normal denkende Mensch fragt sich nun: „Was soll ich mit einer Kreditversicherung, wenn ich keinen Kredit mehr habe?“
Die Versicherungsgesellschaft argumentiert in der Regel damit, dass der Kunde in dieser Zeit ja auch den vollen Versicherungsschutz z.B. für die Lebensversicherung genießen würde.
Diese üble Masche wendet insbesondere eine ganz bestimmte Bank an. Betroffene werden wissen von welcher Bank die Rede ist.
Banküberfall mal anders
Bei diesen, teilweise sehr fragwürdigen, Geschäftspraktiken der Banken erhält der Begriff „Banküberfall“ eine völlig neue Bedeutung
Die in diesem Bericht aufgestellten Behauptungen beruhen auf Tatsachenberichten unserer Kunden. Entsprechende eidesstattliche Versicherungen, dass Kreditgespräche in der Bank so wie voran beschrieben tatsächlich ereignet haben, liegen uns vor.
Die beschriebenen Erfahrungen treffen nicht auf alle Banken zu. Allerdings handelt es sich auch nicht nur um eine bestimmte Bank.
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